Ratgeber – Versicherungen: Sicher ist sicher – auf welche Policen man als Outdoor- und Wintersportler nicht verzichten sollte

von | 17. Januar 2016 | Ratgeber

Jahr für Jahr verletzen sich während der Wintersport-Saison tausende Ski- und Snowboardfahrer bei Unfällen auf der Piste. Von über 40.000 Deutschen, die in einen Ski-Unfall verwickelt sind, müssen allein 7.000 stationär behandelt werden. Um im Fall der Fälle nicht nur gesundheitlich, sondern auch finanziell abgesichert zu sein, sollten Wintersportler auf einen guten Versicherungsschutz achten. Der mobile Versicherungsmakler Knip hat die wichtigsten Policen für euch zusammengestellt.

Privathaftpflichtversicherung:

Stößt ein Wintersportler mit einem anderen zusammen und verletzt diesen, muss er für die eventuell entstehenden Kosten aufkommen. Neben der Behandlung des Verletzten zählen dabei auch die Begleichung möglicher Schmerzensgeldansprüche, Verdienstausfälle und Schadensersatz. In der Regel kommt der Versicherer für diese Kosten auf. Gut zu wissen: Die Privathaftpflicht gilt weltweit und der eigene Partner sowie Kinder sind automatisch mitversichert.

Unfallversicherung & Berufsunfähigkeitsversicherung:

Die beiden Versicherungen greifen immer dann, wenn der Unfall selbst verschuldet oder der Verursacher nicht versichert ist. So zahlt die Unfallversicherung einmalig und je nach Schwere der Verletzung die gesamte Versicherungssumme oder einen Teil davon aus. Damit sollen etwaige Unfallfolgen finanziell gedeckt werden. Außerdem kommt die Versicherung in der Regel für Bergungskosten auf, die vor allem in Skigebieten zumeist recht hoch ausfallen können, wenn z.B. ein Hubschrauber für den Abtransport des Verletzten notwendig ist. Denn in der Regel kommt die gesetzliche Krankenkasse für solche Kosten nicht auf.

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Auch Kosten für Behandlungen, die über die Standardversorgung der Krankenkassen hinausgehen, werden von der Unfallversicherung zum Teil übernommen. Skifahrer, die gerne abseits der zugelassen Pisten fahren, sind über die Unfallversicherung ebenfalls gut abgesichert. So greift diese sowohl auf offiziellen als auch auf nicht zugelassen Skipisten. Ledigich bei der Teilnahme an offiziellen Wettkämpfen durch eine Privatperson ist nicht abgedeckt. Kann ein Wintersportler nach einem Unfall der eigentlichen Arbeit nicht mehr nachgehen, greift bei Bedarf die Berufsunfähigkeitsversicherung und zahlt eine monatliche Rente. Sie deckt auch Kosten, die durch einen krankheitsbedingten Arbeitsausfall ab sechs Monaten entstehen.

Auslandskrankenversicherung:

Eine Auslandskrankenversicherung ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Winterurlaub außerhalb Deutschlands stattfinden soll. Denn im Ausland müssen Betroffene die anfallenden Behandlungskosten häufig selbst bezahlen. Erst im Anschluss daran kann man sich die Kosten – aber zumeist nur den Regelsatz – von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Auslandskrankenversicherung deckt hingegen neben den eigentlichen Behandlungskosten auch eine eventuelle Bergung nach einem Unfall ab.

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Wintersportgeräteversicherung:

Werden Skier oder Snowboards von Dritten gestohlen oder beschädigt – Verschleiß ausgenommen – trägt die Wintersportgeräteversicherung die Kosten. Diese lohnt sich oft aber nicht, da der Diebstahl von Skiern schon in der Hausratversicherung inbegriffen ist, die von den meisten Skifahrern bereits abgeschlossen wurde. Werden Skier von Dritten beschädigt, kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers für den Schaden auf. Außerdem deckt eine spezielle Wintersportgeräteversicherung oft nur Ausrüstung, die nicht älter als zwei Jahre ist. Weder Wintersportgeräte- noch Hausratversicherung zahlen, wenn Urlauber jedoch ihre Aufsichtspflicht verletzen: Skier und Boards sollten bei der wohlverdienten Pause in oder vor einer Hütte möglichst immer im Blick behalten werden.

Über Knip:

Für einen optimalen Versicherungsschutz im Winterurlaub überprüft der mobile Versicherungsmakler Knip auf Wunsch kostenlos die bestehenden Policen und bietet seinen Kunden entsprechende Optimierungsmöglichkeiten an. Die Knip-Berater erhalten ein Festgehalt und keinerlei Provision, wodurch eine unabhängige und ehrliche Beratung garantiert werden soll. Nutzer können ihre Tarife mit Knip papierlos ändern, neue Versicherungen abschließen und alte Policen kündigen. Als besonderen Service wird hierfür eine iOS- und Android-App in der Schweiz und in Deutschland angeboten. App, Service und Beratung sind für den Kunden generell kostenfrei.

Quelle: Knip